Allgemeine Festlegungen
1. Freistellungen bzw. Beurlaubungen vom Unterricht sind immer vorher schriftlich beim
Klassenleiter einzureichen.
Im Krankheitsfall besteht sofortige Informationspflicht, spätestens bis 8.00 Uhr am
1.Krankheitstag!
In Absprache mit den Fachlehrern besteht für SchülerInnen grundsätzlich die Pflicht,
selbständig Versäumtes nachzuholen.
Freistellungen bzw. Beurlaubungen über den Zeitraum von 3 Tagen hinaus sind vorher
schriftlich beim Schulleiter zu beantragen.
Für SchülerInnen der Kursstufe in Klasse 11 und 12 muss spätestens am 3. Tag ein
glaubhafter Nachweis ihrer Abwesenheit vorliegen.
2. Das Schulgelände darf von SchülerInnen und schulfremden Personen nicht mit Kraft-
fahrzeugen befahren werden. Ausnahmen regelt der Schulleiter.
Fahrrad-, Moped- und Motorradfahren ist im Schulgelände verboten. ( Schulgelände-
eingrenzung – siehe Anhang )
Die Fahrräder werden an den Fahrradständern abgestellt und möglichst abgeschlossen.
Für Motorräder, Mopeds und Autos ist der Parkplatz am Busbahnhof zu benutzen.
SchülerInnen, die mit eigenem Fahrzeug in die Schule kommen, halten die STVO ein.
Für Schäden an Fahrzeugen jeglicher Art oder Diebstahl übernimmt die Schule keine
Haftung.
3. An der Bushaltestelle betreten die SchülerInnen nicht die Fahrbahn bevor der Bus hält.
Beim Ein- und Aussteigen wird nicht gedrängelt.
Fahrschüler haben die Anweisungen der Busfahrer zu befolgen.
Die Schule wird früh erst nach dem Aufschließen des Haupteingangs betreten, der Einlass
erfolgt ab 7.15 Uhr.
4. Während der Unterrichtszeit, den Pausen und Freistunden dürfen SchülerInnen bis zur
10. Klasse das Schulgelände prinzipiell nicht verlassen.
(siehe Präampel – Skizze Schulgelände)
5. Während der Freistunden und Wartezeit auf den Bus halten sich die SchülerInnen in
der Aula auf und verhalten sich diszipliniert. Ein Aufenthalt in den Klassenräumen und
auf den Fluren ist nicht gestattet.
6. Wertvolle Gegenstände (Schmuck, Uhren usw.) sind nicht in die Schule mitzubringen,
es besteht keine Haftung.
In den Schulgebäuden (incl. Sportstätten) und auf dem Schulgelände, aber auch im Rahmen
eines Unterrichts an außerschulischen Lernorten sind mobile Endgeräte auszuschalten und in
der Schultasche zu belassen. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichtes Aufsicht
führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein mobiles End-
gerät vorübergehend einbehalten werden. Es kann bei den ersten beiden Verstößen durch den
Schüler oder die Schülerin nach Unterrichtsschluss noch selbst im Schulsekretariat abgeholt
werden. Die Erziehungsberechtigten werden bereits nach den ersten beiden Verstößen durch
die Schule telefonisch informiert. Bei weiteren Verstößen kann das einbehaltene Gerät nur
von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. In Freistunden dürfen mobile Endgeräte
zu digitalen Arbeiten lt. Auftrag eines Lehrers nur im vorgesehenen Arbeitsraum benutzt werden. Die Benutzung eigener digitaler Endgeräte erfolgt unter Ausschluss von Haftungsansprüchen gegenüber der Schule.
7. Defekte, die im Schulgebäude auftreten oder auch Unfälle sind unverzüglich den
aufsichtsführenden Lehrern oder im Sekretariat zu melden. Dort sind auch Fundsachen abzugeben.
8. Die Feuermelder dienen dem Schutz von Gesundheit und Leben. Deshalb dürfen sie
nicht verstellt, beschädigt und grundlos betätigt werden.
9. Im Falle eines Brandes oder einer Havarie ist so zu verfahren wie im Alarmplan
festgelegt
10. Im Schulgebäude und im Schulgelände besteht für SchülerInnen, Lehrer und Gäste
Rauchverbot.
11. Das Mitbringen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie das Mitbringen von Alkohol
und Drogen ist im Agricolagymnasium grundsätzlich verboten.
Stunden- und Pausenordnung
1. Die SchülerInnen betreten 7.15 Uhr das Schulhaus. Unterrichtsbeginn ist 7.30 Uhr.
2. Die SchülerInnen sind verpflichtet 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule zu sein. Mit
jedem Vorklingeln begeben sich die SchülerInnen auf ihren Platz und bereiten sich durch das
Bereitlegen entsprechender vollständiger Arbeitsmaterialien auf den Unterricht vor. Zu Beginn
der Stunde stehen alle SchülerInnen an ihren Plätzen.
3. SchülerInnen, deren Unterricht später beginnt oder die vom Sportunterricht kommen, halten sich
in der Aula auf und verhalten sich diszipliniert.
4. Die Unterrichtsräume sind ordentlich zu verlassen. Am Ende der Stunde wird
– die Tafel gründlich gereinigt,
– das Papier aufgelesen und es werden
– die Stühle an die Bänke gestellt.
Nach der letzten Stunde werden die Stühle auf die Bänke gestellt
und die Fenster werden geschlossen.
5. Jede Klasse ist für Sauberkeit und Ordnung in ihrem Raum verantwortlich und hat das Recht,
Ideen zur Ausgestaltung ihres Raumes einzubringen, die mit dem Klassenleiter abgesprochen
werden. Wände dürfen nicht beklebt werden. Jede Klasse hat eine Pinnwand, an der Aushänge
und Plakate angebracht werden können. Sonderregelungen werden über den Hausmeister geklärt.
6. Im Schulgebäude kann man sich nur wohlfühlen, wenn es überall sauber und ordentlich ist.
Deshalb:
– kommen alle Abfälle in den Papierkorb,
– werden Wände und Einrichtungsgegenstände nicht beschmutzt oder zerstört,
– werden die Schuhe vor Betreten des Gebäudes gereinigt.
Das Sitzen auf Fensterbrettern und Tischen ist untersagt. Mutwilliges und fahrlässiges Beschädigen
zieht finanzielle und disziplinarische Konsequenzen nach sich.
7. In den kleinen Pausen halten sich die SchülerInnen in den Räumen auf.
8. In den großen Pausen halten sich die SchülerInnen, die zum Sport gehen, auf dem Schulhof auf.
9. Die großen Pausen werden zum Aufenthalt im Freien und zur Esseneinnahme genutzt. Alle
SchülerInnen verlassen die Klassenräume ( Klassenräume werden abgeschlossen), gehen
auf den Hof und betreten erst nach dem Vorklingeln wieder das Schulhaus. Der Aufenthalt in
der Aula ist nur für die Schüler die die Pausenversorgung der Kantine nutzen, gestattet.
10. Die Einnahme der Schulspeisung erfolgt in der Aula. Beim Verlassen der Tische ist auf Sauberkeit
zu achten. In den Klassenräumen darf nur das Pausenbrot gegessen werden. Eine Mitnahme
von Speisen und Getränken aus der Kantine ist untersagt.
11. Es ist nicht gestattet, einen Lieferservice für Speisen und Getränke während der Schulzeit in
Anspruch zu nehmen.
12. Bei schlechtem Wetter (Kälte, starker Wind, Regen, Glätte, Schnee) halten sich die SchülerInnen in den Fluren (außer 2. Obergeschoss) und in der Aula auf.
Die Entscheidung darüber trifft für die Frühstückspause die Schulleitung. In der
Mittagspause entscheidet auch sie in dieser Frage für die Zeit von 11.50 Uhr – 12.10 Uhr.
Danach erfolgt bei Bedarf eine Konsultation zwischen dem Schülersprecher der Schule und der
Schulleitung, in der das Vorgehen für den Rest der Pause festgelegt wird.
13. Für die Turnhalle, die naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume, den Kunstraum,
Informatikraum und die Bibliothek gelten besondere Bestimmungen
Rechte und Pflichten
1. Ich habe das Recht
– auf Achtung und Respekt als Schüler, auf faire, vertrauensvolle und
höfliche Behandlung durch Lehrer und Mitarbeiter,
– in einem Umfeld ohne physische bzw. psychische Bedrohung an dieser
Schule lernen zu können,
– Kritik und Beschwerden an Zuständen oder Personen in angemessener
Art und Weise zu äußern,
– auf einen geordneten und kompetenten Unterricht,
– auf regelmäßige Pausen,
– auf Einhaltung der Klassenarbeitstermine und Korrekturfristen,
entsprechend der gesetzlichen Regelung,
– Rückmeldungen zu meinen Leistungen zu bekommen.
2. Ich habe die Pflicht
– meine Aufgaben termingerecht zu erfüllen und mich auf den Unterricht
Unterricht vorzubereiten,
– durch ehrliches und höfliches Verhalten, durch gegenseitiges Grüßen,
eine angenehme Atmosphäre zu schaffen,
– die Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit in der und um die Schule
mit zu tragen sowie jegliches Schuleigentum pfleglich zu behandeln,
– in der Schule den Anforderungen einer öffentlichen Einrichtung
entsprechende Kleidung zu tragen. Das Tragen von Mützen und Basecaps
ist im Schulgebäude untersagt,
– zu regelmäßiger und pünktlicher Teilnahme am Unterricht und zur
unaufgeforderten Vorlage von schriftlichen Erklärungen bei Unterrichts-
versäumnissen (siehe Punkt 1 in Allg. Festlegungen),
– mich täglich am Vertretungsplan zu informieren,
– keinerlei Gewalt anzuwenden sowie den Anweisungen von Lehrern, Mit-
Arbeitern und Mitgliedern der Ordnungsgruppe zu folgen,
– das Verbot von Zigaretten, Alkohol und anderen illegalen Drogen in der
Schule und bei schulischen Veranstaltungen zu akzeptieren.
3. Ich bin darüber informiert, dass bei Zuwiderhandlungen gegen die
Hausordnung ein Maßnahmekatalog existiert, welcher für alle Schüler
bindend ist.
Ein Exemplar hängt für jeden sichtbar im Schulhaus aus.
4. Ich bestätige durch meine Unterschrift die Anerkennung der Hausordnung
des Agricolagymnasiums.
Maßnahmenkatalog
Bei Verstoß gegen die Hausordnung an unserer Schule sollen folgende Maßnahmen
Anwendung finden:
1. Verwarnung unter Androhung nachfolgender Maßnahmen
2. Papierdienst im Schulgebäude (1 Woche)
3. Papierdienst außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände
(2 Tage bis 1 Woche)
4. Grünanlagenpflege mit dem Hausmeister
5. Aufräumungsarbeiten in den Vorbereitungsräumen, Bibliothek
6. Organisation einer Schulungsveranstaltung für die Klassen 5-7
Auch zum Thema:
· Rauchen schädigt die Gesundheit
· Suchtverhalten
7. Nichtraucherkurs bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz
Schüler, welche gegen die Hausordnung verstoßen haben, erhalten durch den Klassenleiter eine Karteikarte, auf welcher vermerkt wird, welche Maßnahme der Schüler erhalten hat und in welchem Zeitraum er diese zu erfüllen hat.
Der Schüler wird verpflichtet, selbständig diese Maßnahme durchzuführen. Dazu meldet er sich beim Aufsichtslehrer, beim Fachbereichsleiter oder beim Hausmeister. Bei ordentlicher Durchführung der entsprechenden Maßnahme wird das durch eine Unterschrift auf der Karteikarte bestätigt.
Der Klassenlehrer kontrolliert die Karteikarten und damit die Durchführung der Maßnahme.